China Visum Service

Wiedereinreise mit China Praktikumvisum

Beantragung vom China Praktikumvisum

Ich bin derzeit in China und mache ein Praktikum. Mein Visum läuft allerdings ab, ich brauche also ein erneutes Visum, um wieder einreisen zu können. Da sich die Visumsbestimmungen geändert haben, wollte ich nun fragen, wie und ob ich das Visum verlängern lassen kann oder ob ich ein neues ausstellen lassen muss. Kann ich mein Visum China verlängern oder muss ich zurück nach Deutschland? Oder kann ich das auch in Hong Kong verlängern?

Wie man ein China Praktikumvisum erhält

  1. Gern kümmern wir uns um Ihr neues China Praktikumvisum. Leider wird dieser Visumtyp seit April 2015 nicht mehr erteilt. Für ein Praktikum müsste offiziell ein Kurzzeit-Arbeitsvisum beantragt werden, was sowohl für das Unternehmen in China als auch Sie selbst als Antragsteller einen großen Aufwand bedeuten würde. Studenten wird derzeit auch kein Geschäftsvisum mehr ausgestellt. Am besten lassen Sie sich daher von jemanden in China privat einladen.
  2. Eine Visum-Beantragung in China ist leider auch nicht mehr möglich. Auch in Hongkong soll es sehr viel schwieriger und langwieriger geworden sein, den Antrag zu stellen. Von daher würden wir Ihnen vorschlagen, dass Sie uns Ihre Unterlagen per internationalem Kurier an unser Frankfurter Büro schicken. Wir benötigen für die Visum-Beantragung drei bis vier Werktage. Anschließend schicken wir Ihnen den Reisepass mit dem Visum zurück nach China. Bitte überlegen Sie sich genau, ob Sie sich während der Visum-Beantragung dann in China aufhalten wollen oder ob Sie nicht lieber für einen Kurzurlaub nach Hongkong/Philippinen/Thailand etc. reisen wollen. Der Aufenthalt in China ohne Reisepass könnte zu Schwierigkeiten führen. Möglicherweise wird man sich in China auch wundern, dass Sie zwar ein China Visum, aber keinen Einreisestempel haben.
  3. Gerne lassen wir Ihnen das Muster für eine Privateinladung nach den aktuellen Kriterien zukommen. Die Einladung wird in China ausgefertigt, eingescannt und per Email nach Deutschland übermittelt. Ein Original muss nicht vorgelegt werden. Die Länge des Aufenthalts hängt von den Angaben in der Einladung ab. Eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts um denselben Zeitraum ist in der Regel kein Problem.